RS Vwgh 1988/4/13 87/13/0046

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.04.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §20 Abs1 Z3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/13/0091 E 29. Mai 1985 VwSlg 6004 F/1985 RS 2

Stammrechtssatz

Kleinere Sachgeschenke, die auf Grund länger bestehender beruflicher Beziehungen im allgemeinen bei besonderen Gelegenheiten wie Weihnachten, Neujahr, Geburtstag und anderen Jubiläen, bei persönlichen Besuchen, aber auch hin und wieder ohne besonderen äußeren Anlaß gemacht wurden, an Klienten, Kunden oder sonstige Geschäftsfreunde stellen nach übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis auf Hofstätter-Reichel, Kommentar zu § 20 EStG 1972, Tz 5, 5.2 und die dort angeführte Judikatur, insbesondere das E vom 19.9.1979, 1378/78), typischermaßen durch die wirtschaftliche bzw gesellschaftliche Stellung des Bfrs bedingte Aufwendungen der Lebensführung, demnach Repräsentationsaufwendungen dar, wobei es für diese Qualifikation ohne Bedeutung ist, daß sie möglicherweise geeignet erscheinen, auch den Beruf des Bfrs bzw seine Tätigkeit zu fördern (Hinweis auf E 19.9.1979, 1378/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987130046.X01

Im RIS seit

13.04.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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