RS Vwgh 1988/4/13 87/03/0120

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Veröffentlicht am 13.04.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §8 Abs4;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Aus dem Tatvorwurf, "der Beschuldigte habe sein Fahrzeug mit den Hinterrädern vor dem Eckhaus Rechbauerstraße - Wastiangasse, unmittelbar nördlich des Hauses Wastiangasse Nr. 4, auf dem dort befindlichen - westlichen - Gehsteig abgestellt", geht unzweifelhaft hervor, dass sich der Tatort auf dem westlichen Gehsteig der Wastiangasse befindet, und zwar unmittelbar nördlich des auf dieser Seite gelegenen Hauses Nr. 4, was nicht gleichbedeutend mit Wastiangasse Nr. 4 ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030120.X03

Im RIS seit

13.04.1988

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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