RS Vwgh 1988/4/13 87/03/0255

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Veröffentlicht am 13.04.1988
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
BetriebsO 1986 §32 Abs1 Z3;
StGB §105 Abs1;
StGB §83 Abs1;

Rechtssatz

Hält die Behörde die Vertrauenswürdigkeit eines Taxilenkers auf Grund einer Verurteilung nach § 83 Abs 1 und § 105 Abs 1 StGB für nicht mehr gegeben, obwohl sie davon ausging, der Betreffende habe sich nach dem Vorfall wohlverhalten, so war es entbehrlich, seine Lebensgefährtin über sein Verhalten in dieser Zeit zu vernehmen.

Schlagworte

Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030255.X07

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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