Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Eine Sachverhaltsfeststellung dahin, daß ein pathologischer, die Zurechnungsfähigkeit ausschließender Rauschzustand vorliegt, kann nur auf der Grundlage eines schlüssigen Gutachtens eines medizinischen Sachverständigen getroffen werden.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer Sachverständiger Beweiswürdigung Wertung der Beweismittel Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030123.X01Im RIS seit
13.04.1988