RS Vwgh 1988/4/14 85/06/0143

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Veröffentlicht am 14.04.1988
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Stmk 1968 §21 Abs1;
BauRallg;

Rechtssatz

Für eine Bauführung im Inneren eines Dachbodens kann das Nachbarinteresse nur im Vorhandensein einer Brandschutzmauer liegen, nicht aber darin, wem diese (vorhandene) Mauer zuzurechnen ist.

Schlagworte

Baurecht Nachbar übergangener Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar Diverses BauRallg5/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1985060143.X02

Im RIS seit

06.07.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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