RS Vwgh 1988/4/14 87/06/0102

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Veröffentlicht am 14.04.1988
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Index

L80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
ROG Slbg 1977 §19 Abs3 idF 1984/052;

Rechtssatz

Wird die Verweigerung einer Ausnahme nach § 19 Abs 3 Sbg ROG auf Grund eingeholter Gutachten ausgesprochen, so sind diese Gutachten dem Ausnahmewerber gem § 45 Abs 3 AVG zur Kenntnis zu bringen.

Schlagworte

Parteiengehör Parteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987060102.X01

Im RIS seit

14.03.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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