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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §61a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/06/0169 B 25. Juni 1987 RS 1Stammrechtssatz
Das Unterbleiben des Hinweises auf die Möglichkeit einer VwGH-Beschwerde beinhaltet keine Rechtswidrigkeit des Bescheides, sondern stellt allenfalls einen Wiedereinsetzungs-Tatbestand dar (Hinweis E 6.6.1978, 879/78, VwSlg 9581 A/1978).
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986080249.X02Im RIS seit
17.05.2006