RS Vwgh 1988/4/14 86/08/0249

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Veröffentlicht am 14.04.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §61a;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/06/0169 B 25. Juni 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Das Unterbleiben des Hinweises auf die Möglichkeit einer VwGH-Beschwerde beinhaltet keine Rechtswidrigkeit des Bescheides, sondern stellt allenfalls einen Wiedereinsetzungs-Tatbestand dar (Hinweis E 6.6.1978, 879/78, VwSlg 9581 A/1978).

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986080249.X02

Im RIS seit

17.05.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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