RS Vwgh 1988/4/14 87/08/0298

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Veröffentlicht am 14.04.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §18 Abs4;
AVG §62 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Beurteilung des Zustellvorganges eines Bescheides an eine Partei des Verfahrens, der den anderen Parteien gegenüber bereits erlassen ist, als Erlassung ungeachtet des Umstandes, dass die nunmehrige Zustellung auf einem nicht unterschriebenen, begleitenden Kurzbrief als Übermittlung "zur Kenntnisnahme" bezeichnet wird.

Schlagworte

Unterschrift des Genehmigenden

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080298.X04

Im RIS seit

04.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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