RS Vwgh 1988/4/14 84/08/0141

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Veröffentlicht am 14.04.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §410 Abs1 Z7;
AVG §59 Abs1;

Rechtssatz

Im Falle sozialversicherungsrechtlicher Beitragsnachrechnungen ist eine Trennbarkeit in eine Entscheidung (hier: der Einspruchsbehörde) bloß dem Grunde nach und in eine solche der Höhe nach nicht gegeben. (Hinweis auf E vom 13.2.1986, 84/08/0142)

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter Abspruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1984080141.X02

Im RIS seit

23.11.2004

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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