RS Vwgh 1988/4/14 87/08/0145

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Veröffentlicht am 14.04.1988
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Index

23/01 Konkursordnung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §113 Abs1;
ASVG §410 Abs1 Z5;
ASVG §64 Abs2;
KO §46 Abs1 Z1 idF vor 1982/370;
KO §54 Abs1 idF vor 1982/370;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/08/0088 E 27. Jänner 1983 RS 2

Stammrechtssatz

Es ist nicht ausgeschlossen, die Konkursmasse zur Leistung eines Beitragszuschlages nach § 113 Abs 1 ASVG zu verpflichten; bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beitragsschuldners sind die Einkünfte der Masse, die ihr zB aus der Fortführung eines Gewerbebetriebes während des Konkurses zufließen, zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080145.X03

Im RIS seit

03.04.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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