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23/01 KonkursordnungNorm
ASVG §113 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 82/08/0088 E 27. Jänner 1983 RS 2Stammrechtssatz
Es ist nicht ausgeschlossen, die Konkursmasse zur Leistung eines Beitragszuschlages nach § 113 Abs 1 ASVG zu verpflichten; bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Beitragsschuldners sind die Einkünfte der Masse, die ihr zB aus der Fortführung eines Gewerbebetriebes während des Konkurses zufließen, zu berücksichtigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987080145.X03Im RIS seit
03.04.2006