RS Vwgh 1988/4/14 87/08/0279

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.04.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §9 Abs4;

Rechtssatz

Die Unterfertigung eines Dienstvertrages seitens eines Poliers ist bei Fehlen einer entsprechenden Konkretisierung keine Zustimmung zur Bestellung als verantwortlicher Beauftragter iSd § 9 Abs 4 VStG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987080279.X01

Im RIS seit

14.04.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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