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96/01 BundesstraßengesetzNorm
BStG 1971 §4 Abs1;Rechtssatz
Die Durchschneidung landwirtschaftlich genützter Gebiete bildet beim Neubau von Straßen außerhalb von Ortschaften die Regel; daraus allein lässt sich eine konkrete Umweltverträglichkeit nicht ableiten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987170172.X05Im RIS seit
28.07.2005Zuletzt aktualisiert am
25.11.2009