RS Vwgh 1988/4/15 87/17/0172

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Veröffentlicht am 15.04.1988
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Index

96/01 Bundesstraßengesetz

Norm

BStG 1971 §4 Abs1;

Rechtssatz

Die Durchschneidung landwirtschaftlich genützter Gebiete bildet beim Neubau von Straßen außerhalb von Ortschaften die Regel; daraus allein lässt sich eine konkrete Umweltverträglichkeit nicht ableiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987170172.X05

Im RIS seit

28.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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