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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
AVG §37;Rechtssatz
Das Finanzamt ist nicht nur an das Untersuchungsergebnis der Technischen Untersuchungsanstalt der Bundesfinanzverwaltung gebunden. Der Hinweis der Finanzbehörde, die Untersuchungen der TUA würden stets mit der gebotenen Sorgfalt und Genauigkeit usw vorgenommen, reicht nicht, um einen Privatgutachten von vornherein den Glauben zu versagen (hier: Zwetschkenmaische).
Schlagworte
freie BeweiswürdigungBeweismittel Sachverständigenbeweis Technischer SachverständigerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1985170086.X03Im RIS seit
11.06.2001Zuletzt aktualisiert am
13.01.2010