Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §108;Beachte
Besprechung in: ÖZW 1982, S 99;Rechtssatz
Die Ermessensübung zu Gunsten eines Mitbewerbers allein mit der Begründung, es sei bei der Wahl zwischen mehreren geeigneten Mitbewerbern, von denen einige bereits eine Fahrschulbewilligung besitzen, die sie unter der Bedingung zurücklegen, dass ihrem Ansuchen stattgegeben werde, jenem Mitbewerber die Bewilligung zu erteilen, der noch keine Bewilligung besitzt oder besessen hat, ist rechtswidrig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1982110377.X03Im RIS seit
29.11.2004