RS Vwgh 1988/4/17 82/11/0377

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Veröffentlicht am 17.04.1988
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KFG 1967 §108;

Beachte

Besprechung in: ÖZW 1982, S 99;

Rechtssatz

Die Ermessensübung zu Gunsten eines Mitbewerbers allein mit der Begründung, es sei bei der Wahl zwischen mehreren geeigneten Mitbewerbern, von denen einige bereits eine Fahrschulbewilligung besitzen, die sie unter der Bedingung zurücklegen, dass ihrem Ansuchen stattgegeben werde, jenem Mitbewerber die Bewilligung zu erteilen, der noch keine Bewilligung besitzt oder besessen hat, ist rechtswidrig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1982110377.X03

Im RIS seit

29.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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