RS Vwgh 1988/4/19 87/14/0074

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Veröffentlicht am 19.04.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1988/15,16 S. 257;

Rechtssatz

Soweit der Kommanditist die geleistete Einlage entnimmt, lebt die Haftung (bis zur Höhe der Einlage) wieder auf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140074.X12

Im RIS seit

19.04.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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