RS Vwgh 1988/4/19 88/14/0008

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.04.1988
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §8 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen zur Überprüfung der Beweiswürdigung, der Beschuldigte habe mit bedingtem Vorsatz gehandelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988140008.X01

Im RIS seit

19.04.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten