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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z2;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1988/15,16 S. 257;Rechtssatz
Ein Verlust eines Kommanditisten aus einer Bürgschaftsübernahme (Haftungsübernahme) tritt erst ein, wenn ernsthaft bzw mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Inanspruchnahme aus der Bürgschaft gerechnet werden muß, ohne daß die Möglichkeit eines Regresses besteht (Hinweis auf E 23.4.1985, 84/14/0197, VwSlg 5997 F/1985, 24.9.1986, 84/13/0146, 19.5.1987, 86/14/0104). Die Inanspruchnahme muß aber nicht irgendwann einmal, sondern bereits im Streitjahr ernsthaft drohen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140074.X11Im RIS seit
19.04.1988