RS Vwgh 1988/4/19 87/14/0074

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Veröffentlicht am 19.04.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1988/15,16 S. 257;

Rechtssatz

Ein Verlust eines Kommanditisten aus einer Bürgschaftsübernahme (Haftungsübernahme) tritt erst ein, wenn ernsthaft bzw mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Inanspruchnahme aus der Bürgschaft gerechnet werden muß, ohne daß die Möglichkeit eines Regresses besteht (Hinweis auf E 23.4.1985, 84/14/0197, VwSlg 5997 F/1985, 24.9.1986, 84/13/0146, 19.5.1987, 86/14/0104). Die Inanspruchnahme muß aber nicht irgendwann einmal, sondern bereits im Streitjahr ernsthaft drohen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140074.X11

Im RIS seit

19.04.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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