Index
L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §1 impl;Beachte
Vorgeschichte:85/07/0186 E 12. September 1985; 84/07/0230 E 19. März 1985;Rechtssatz
Die Beschwerdebehauptung, einzelne Abfindungsgrundstücke müssten als ökologisch wertvolle Feuchtbiotope erhalten und dürften aus diesem Grunde nicht entwässert werden, eignet sich keinesfalls zur Widerlegung der von der Behörde auf sachverständiger Grundlage festgestellten wirtschaftlichen Erforderlichkeit der strittigen Meliorationsmaßnahmen. Den Bfrn fehlt zur Geltendmachung naturschutzrechtl Zielsetzungen die Legitimation.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987070166.X02Im RIS seit
22.03.2006Zuletzt aktualisiert am
29.06.2015