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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §4 Abs2;Rechtssatz
Was die anzustrebende Verkürzung der Entfernung von der Hofstelle anlangt, so ist der Erfolg einer Maßnahme nicht anhand eines einzelnen bzw. einzigen Abfindungsgrundstückes zu messen. Ausschlaggebend hiefür ist vielmehr die mittlere Entfernung aller Abfindungsflächen zu der Hofstelle.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987070185.X02Im RIS seit
24.03.2006Zuletzt aktualisiert am
29.06.2015