RS Vwgh 1988/4/19 87/07/0185

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Veröffentlicht am 19.04.1988
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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §4 Abs2;
FlVfGG §4 Abs4;
FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs1;
FlVfLG NÖ 1975 §17 Abs8;

Rechtssatz

Was die anzustrebende Verkürzung der Entfernung von der Hofstelle anlangt, so ist der Erfolg einer Maßnahme nicht anhand eines einzelnen bzw. einzigen Abfindungsgrundstückes zu messen. Ausschlaggebend hiefür ist vielmehr die mittlere Entfernung aller Abfindungsflächen zu der Hofstelle.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987070185.X02

Im RIS seit

24.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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