RS Vwgh 1988/4/19 87/07/0164

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Veröffentlicht am 19.04.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AgrVG §1;
AVG §39 Abs2;
AVG §46;
FlVfGG §4 Abs5;

Beachte

Vorgeschichte:85/07/0122 E 26. November 1985;

Rechtssatz

Mit dem Vorbringen, dass "jetzt", also im Rahmen der bisher bewirtschafteten Abfindung, ein einzelnes Abfindungsgrundstück einen Minderertrag bringt, wird nicht aufgezeigt, dass die gesamte teilweise neu gestaltete Abfindung nicht einen zumindest gleich großen Betriebserfolg wie der frühere Altbestand ermöglicht.

Schlagworte

Ablehnung eines Beweismittels

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987070164.X03

Im RIS seit

22.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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