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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AgrVG §1;Beachte
Vorgeschichte:85/07/0122 E 26. November 1985;Rechtssatz
Mit dem Vorbringen, dass "jetzt", also im Rahmen der bisher bewirtschafteten Abfindung, ein einzelnes Abfindungsgrundstück einen Minderertrag bringt, wird nicht aufgezeigt, dass die gesamte teilweise neu gestaltete Abfindung nicht einen zumindest gleich großen Betriebserfolg wie der frühere Altbestand ermöglicht.
Schlagworte
Ablehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987070164.X03Im RIS seit
22.03.2006Zuletzt aktualisiert am
15.06.2015