RS Vwgh 1988/4/19 87/14/0070

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Veröffentlicht am 19.04.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z2;
EStG 1972 §27;
EStG 1972 §4 Abs1;
KStG 1966 §8 Abs1;

Rechtssatz

Für die Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen an die Bfr in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer einer GmbH muß das Ermittlungsverfahren mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, daß dem Bfr tatsächlich Einkünfte aus verdeckten Gewinnausschüttungen zugeflossen sind (Hinweis auf E 15.3.1988, 87/14/0072, E 15.3.1988, 86/14/0161).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140070.X01

Im RIS seit

19.04.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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