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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23 Z2;Rechtssatz
Für die Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen an die Bfr in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer einer GmbH muß das Ermittlungsverfahren mit einem hohen Grad an Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, daß dem Bfr tatsächlich Einkünfte aus verdeckten Gewinnausschüttungen zugeflossen sind (Hinweis auf E 15.3.1988, 87/14/0072, E 15.3.1988, 86/14/0161).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140070.X01Im RIS seit
19.04.1988