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EStGNorm
BewG 1955 §32Rechtssatz
Unter Reinertrag ist ein (entsprechend adaptierter) Überschuß der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140080.X05Im RIS seit
23.12.2021Zuletzt aktualisiert am
23.12.2021