RS Vwgh 1988/4/19 87/14/0007

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Veröffentlicht am 19.04.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z9;
EStG 1972 §26 Z7;

Rechtssatz

In den unterschiedlichen Regelungen hinsichtlich der Reisedauer zwischen Inlandsreisen und Auslandsreisen kann keine unsachliche Differenzierung erblickt werden. Denn es steht dem Gesetzgeber frei, für den häufigeren Fall der Inlandsdienstreisen eine eigenständige einkommensteuerrechtliche Regelung zu treffen, für den selteneren Fall der Auslandsdienstreise aber einfach an die Reisegebührenvorschrift anzuknüpfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140007.X02

Im RIS seit

19.04.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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