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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z9;Rechtssatz
In den unterschiedlichen Regelungen hinsichtlich der Reisedauer zwischen Inlandsreisen und Auslandsreisen kann keine unsachliche Differenzierung erblickt werden. Denn es steht dem Gesetzgeber frei, für den häufigeren Fall der Inlandsdienstreisen eine eigenständige einkommensteuerrechtliche Regelung zu treffen, für den selteneren Fall der Auslandsdienstreise aber einfach an die Reisegebührenvorschrift anzuknüpfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140007.X02Im RIS seit
19.04.1988