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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/04/0116 E 12. März 1982 RS 4Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung eines Sachverhaltes darauf hin, ob eine Gefährdung der Gesundheit der Nachbarn vorliegt, handelte es sich ebenso wie bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Belästigungen der Nachbarn um die Lösung einer Rechtsfrage. Das Ergebnis einer Beweisaufnahme durch Sachverständige bildet lediglich ein Element des für die Erlassung des Bescheides "maßgebenden Sachverhaltes".
Schlagworte
Gutachten rechtliche BeurteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987040272.X01Im RIS seit
28.02.2006