RS Vwgh 1988/4/19 87/04/0272

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.04.1988
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §52;
GewO 1973 §74 Abs2 Z1;
GewO 1973 §77 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/04/0116 E 12. März 1982 RS 4

Stammrechtssatz

Bei der Beurteilung eines Sachverhaltes darauf hin, ob eine Gefährdung der Gesundheit der Nachbarn vorliegt, handelte es sich ebenso wie bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Belästigungen der Nachbarn um die Lösung einer Rechtsfrage. Das Ergebnis einer Beweisaufnahme durch Sachverständige bildet lediglich ein Element des für die Erlassung des Bescheides "maßgebenden Sachverhaltes".

Schlagworte

Gutachten rechtliche Beurteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987040272.X01

Im RIS seit

28.02.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten