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EStGNorm
BewG 1955 §32Rechtssatz
Der forstwirtschaftliche Einheitswert beruht nicht auf bloßen Wertzuwächsen im stehenden Holz, sondern auf der Fiktion von aus geschlägertem Holz realisierten Erträgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140080.X06Im RIS seit
23.12.2021Zuletzt aktualisiert am
23.12.2021