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EStGNorm
BewG 1955 §32Rechtssatz
Bei der forstwirtschaftlichen Einheitsbewertung muß ein Bestand mit keinem oder nur geringem Gegenwartsertrag entsprechend niedriger bewertet werden, als ein solcher mit hohem Ertrag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987140080.X03Im RIS seit
23.12.2021Zuletzt aktualisiert am
23.12.2021