RS Vwgh 1988/4/19 87/11/0038

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Veröffentlicht am 19.04.1988
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L92107 Behindertenhilfe Rehabilitation Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
RehabilitationsG Tir 1983 §21 Abs3 lita;

Rechtssatz

Die Frage, ob ein Pflegebedürftiger einen Rechtsanspruch auf eine gleichartige Leistung nach einer anderen Rechtsvorschrift und damit die Möglichkeit hat, eine solche Leistung zu erlangen, bildet für die Entscheidung über einen Antrag auf Pflegebeihilfe nach dem zweiten Teil des Tir RehabilitationsG eine Vorfrage iSd § 38 AVG 1950.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987110038.X01

Im RIS seit

26.05.2006

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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