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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
EStG 1972 §19;Beachte
Besprechung in: SWK 1989/10, A II, 21;Rechtssatz
Eine unrichtige Rechtsauskunft des Finanzamtes, an der sich der Abgabepflichtige orientiert, ist für die Frage des finanzstrafrechtlichen Verschuldens nicht unerheblich. Das vorsätzliche Nichterklären von Einnahmen läßt nicht ohne weiteres der Schluß zu, das bezüglich aller nicht erklärten Einnahmen ein vorsätzliches Verhalten anzunehmen ist. Es kann nämlich durchaus sein, daß ein Steuerpflichtiger einen Teil seiner Einnahmen ordnungsgemäß erklärt, einen Teil irrtümlich nicht erklärt und wiederum einen Teil - irrtumsfrei - vorsätzlich nicht erklärt (hier: Mietzinsvorauszahlung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986140049.X01Im RIS seit
29.01.2002