RS Vwgh 1988/4/19 87/14/0074

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Veröffentlicht am 19.04.1988
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §23 Z2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1988/15,16 S. 257;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1661/79 E 15. April 1980 VwSlg 5471 F/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Ist der Kommanditist einer KG nach dem Gesellschaftsvertrag nach Leistung der bedungenen Einlage in keinem Fall zu irgendeiner Nachschußpflicht verhalten, so sind die ihm vertraglich angelasteten und von seinem Kapitalkonto (bzw einem besonderen Verrechnungskonto) abgebuchten Verlustanteile an der KG insoweit dem Komplementär zuzurechnen, als sie die Kommanditeinlage übersteigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987140074.X08

Im RIS seit

19.04.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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