RS Vwgh 1988/4/20 87/02/0154

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Veröffentlicht am 20.04.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;

Rechtssatz

Einem Polizeibeamten kann auch außerdienstlich zugemutet werden, die Identifizierung einer Person als Lenker in einem Abstand von 20 m Luftlinie bei uneingeschränkten Sichtverhältnissen einwandfrei durchzuführen.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von AmtspersonenBeweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987020154.X01

Im RIS seit

20.04.1988

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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