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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Einem Polizeibeamten kann auch außerdienstlich zugemutet werden, die Identifizierung einer Person als Lenker in einem Abstand von 20 m Luftlinie bei uneingeschränkten Sichtverhältnissen einwandfrei durchzuführen.
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von AmtspersonenBeweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte ZeugenaussagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987020154.X01Im RIS seit
20.04.1988Zuletzt aktualisiert am
15.06.2010