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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §105 Abs3 Z2 litb;Rechtssatz
Rationalisierungsmaßnahmen (hier: Auflösung von nichtproduktiven Abteilungen und Personalabbau) sind jedenfalls ein Sachverhalt, der im Sinne der Rechtsprechung des VwGH die Kündigung des Arbeitnehmers als durch betriebliche Erfordernisse begründet erscheinen lässt, weil es der Entscheidung des Unternehmers überlassen ist, ob und welche Maßnahmen er zur Rationalisierung seines Betriebes setzt, um Umsatzrückgänge aufzuhalten oder einzuschränken (Hinweis E 25.11.1987, 87/01/0221).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988010033.X03Im RIS seit
20.04.2005