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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Der Glaubwürdigkeit eines Polizeibeamten kann es keinen Abbruch tun, wenn dieser auf Grund von außerdienstlichen Wahrnehmungen dienstliche Ermittlungen anstellte, die nicht in seinen Aufgabenbereich gefallen sind.
Schlagworte
Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von AmtspersonenBeweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte ZeugenaussagenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987020154.X02Im RIS seit
20.04.1988Zuletzt aktualisiert am
15.06.2010