RS Vwgh 1988/4/20 87/02/0154

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Veröffentlicht am 20.04.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;

Rechtssatz

Der Glaubwürdigkeit eines Polizeibeamten kann es keinen Abbruch tun, wenn dieser auf Grund von außerdienstlichen Wahrnehmungen dienstliche Ermittlungen anstellte, die nicht in seinen Aufgabenbereich gefallen sind.

Schlagworte

Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von AmtspersonenBeweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987020154.X02

Im RIS seit

20.04.1988

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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