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60/03 Kollektives ArbeitsrechtNorm
ArbVG §105 Abs3 Z2 litb;Rechtssatz
Für die Frage, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, ist es unerheblich, ob im Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung (15.10.1986) oder zum Jahresende (1986) das "Plansoll" der Personalreduktion erreicht war, da es dem Unternehmer frei stehen muss, sein Rationalisierungskonzept für den Betrieb jeweils so zu ändern, bis die wirtschaftliche Sanierung seines Unternehmens erreicht ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988010033.X04Im RIS seit
20.04.2005