RS Vwgh 1988/4/20 88/01/0033

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Veröffentlicht am 20.04.1988
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Index

60/03 Kollektives Arbeitsrecht

Norm

ArbVG §105 Abs3 Z2 litb;

Rechtssatz

Für die Frage, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist, ist es unerheblich, ob im Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung (15.10.1986) oder zum Jahresende (1986) das "Plansoll" der Personalreduktion erreicht war, da es dem Unternehmer frei stehen muss, sein Rationalisierungskonzept für den Betrieb jeweils so zu ändern, bis die wirtschaftliche Sanierung seines Unternehmens erreicht ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988010033.X04

Im RIS seit

20.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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