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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §37;Beachte
Vorgeschichte:85/09/0027 E 27. März 1985 VwSlg 11725 A/1985;Rechtssatz
Ganz allgemein und nicht näher konkretisierte Behauptungen des Bf, die belangte Behörde erteile Bewilligungen für Gebäude, die ebenfalls den gesetzlichen Voraussetzungen nicht entsprächen, veranlaßt den VwGH nicht, Nachforschungen in der Richtung anzustellen, ob die belangte Behörde allenfalls Willkür geübt hat.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH ErmessensentscheidungenErmessen VwRallg8Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988180035.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
04.04.2018