RS Vwgh 1988/4/25 88/18/0035

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Veröffentlicht am 25.04.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
B-VG Art130 Abs2;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Vorgeschichte:85/09/0027 E 27. März 1985 VwSlg 11725 A/1985;

Rechtssatz

Ganz allgemein und nicht näher konkretisierte Behauptungen des Bf, die belangte Behörde erteile Bewilligungen für Gebäude, die ebenfalls den gesetzlichen Voraussetzungen nicht entsprächen, veranlaßt den VwGH nicht, Nachforschungen in der Richtung anzustellen, ob die belangte Behörde allenfalls Willkür geübt hat.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH ErmessensentscheidungenErmessen VwRallg8Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180035.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

04.04.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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