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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs2;Rechtssatz
Gründet die Behörde die Versagung des Trennungszuschusses sachverhaltsmäßig darauf, dass der Beamte keinerlei ernsthafte und zielführende Maßnahmen zur Erlangung einer Wohnung im neuen Dienstort gesetzt und daher das Nichterlangen einer Wohnung selbst verschuldet hat und dass er offensichtlich auch nicht die Absicht habe, mit seiner Familie in den neuen Dienstort zu übersiedeln, um dort den gemeinsamen Haushalt weiterzuführen, so unterliegt diese Sachverhaltsannahme der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle nur dahingehend, ob sie auf einem im wesentlichen mängelfreien Verfahren beruht und ob die bei der Beweiswürdigung angestellten Erwägungen schlüssig sind.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986120052.X04Im RIS seit
21.09.2006