RS Vwgh 1988/4/25 86/12/0052

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Veröffentlicht am 25.04.1988
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

B-VG Art130 Abs2;
RGV 1955 §34 Abs4;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Gründet die Behörde die Versagung des Trennungszuschusses sachverhaltsmäßig darauf, dass der Beamte keinerlei ernsthafte und zielführende Maßnahmen zur Erlangung einer Wohnung im neuen Dienstort gesetzt und daher das Nichterlangen einer Wohnung selbst verschuldet hat und dass er offensichtlich auch nicht die Absicht habe, mit seiner Familie in den neuen Dienstort zu übersiedeln, um dort den gemeinsamen Haushalt weiterzuführen, so unterliegt diese Sachverhaltsannahme der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle nur dahingehend, ob sie auf einem im wesentlichen mängelfreien Verfahren beruht und ob die bei der Beweiswürdigung angestellten Erwägungen schlüssig sind.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986120052.X04

Im RIS seit

21.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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