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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §34 Abs4;Rechtssatz
Die Gewährung des Trennungszuschusses ist somit ua dann zu versagen, wenn der Beamte das Nichterlangen der Wohnung (im neuen Dienstort) selbst verschuldet oder wenn aus den Umständen des Falles und den persönlichen Verhältnissen des Beamten hervorgeht, dass er nicht beabsichtigt, den gemeinsamen Haushalt nach der Versetzung weiterzuführen (Hinweis E 27.5.1981, 2855/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986120052.X03Im RIS seit
21.09.2006