RS Vwgh 1988/4/25 86/12/0052

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1988
beobachten
merken

Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §34 Abs4;

Rechtssatz

Die Gewährung des Trennungszuschusses ist somit ua dann zu versagen, wenn der Beamte das Nichterlangen der Wohnung (im neuen Dienstort) selbst verschuldet oder wenn aus den Umständen des Falles und den persönlichen Verhältnissen des Beamten hervorgeht, dass er nicht beabsichtigt, den gemeinsamen Haushalt nach der Versetzung weiterzuführen (Hinweis E 27.5.1981, 2855/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986120052.X03

Im RIS seit

21.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten