RS Vwgh 1988/4/25 88/12/0048

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Veröffentlicht am 25.04.1988
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Index

L82404 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Oberösterreich
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
23/04 Exekutionsordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AbfallG OÖ 1975 §5 Abs2;
ABGB §354;
EO §37;
VVG §10 Abs2 lita;

Rechtssatz

Das Eigentum Dritter an Abfällen hindert einen Beseitigungsauftrag an den Grundeigentümer dann nicht, wenn die Ablagerung entweder vom Grundeigentümer oder vom Dritten mit Zustimmung oder Duldung des Grundeigentümers erfolgt ist. (Hinweis auf E 11.3.1987, 87/01/0043)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988120048.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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