RS Vwgh 1988/4/25 88/18/0047

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Veröffentlicht am 25.04.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §68 Abs1;

Rechtssatz

Rückstandsausweise sind nicht als Bescheide zu qualifizieren und erwachsen nicht in Rechtskraft (Hinweis auf E 16.6.1987, 85/07/0311).

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftBescheidbegriff Mangelnder Bescheidcharakter Beurkundungen und BescheinigungenRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988180047.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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