RS Vwgh 1988/4/25 87/18/0140

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Veröffentlicht am 25.04.1988
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §16 Abs1 lita;

Rechtssatz

Bei einer Übertretung nach § 16 Abs 1 lit a StVO ist es nicht wesentlich, ob der überholende Lenker bei dem Überholvorgang das Blinklicht seines Fahrzeuges betätigt hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987180140.X04

Im RIS seit

20.10.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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