RS Vwgh 1988/4/25 86/12/0052

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Veröffentlicht am 25.04.1988
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63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §34 Abs1;
RGV 1955 §34 Abs4;

Rechtssatz

Die Gewährung eines Trennungszuschusses setzt voraus, dass einerseits der Sachverhalt dem ausdrücklich umschriebenen Tatbestand des § 34 Abs 4 RGV 1955 zu unterstellen ist und andererseits, dass - abgesehen von der doppelten Haushaltsführung -

auch der Tatbestand des Abs 1 der Bestimmung verwirklicht ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1986120052.X02

Im RIS seit

21.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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