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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §34 Abs1;Rechtssatz
Die Gewährung eines Trennungszuschusses setzt voraus, dass einerseits der Sachverhalt dem ausdrücklich umschriebenen Tatbestand des § 34 Abs 4 RGV 1955 zu unterstellen ist und andererseits, dass - abgesehen von der doppelten Haushaltsführung -
auch der Tatbestand des Abs 1 der Bestimmung verwirklicht ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1986120052.X02Im RIS seit
21.09.2006