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L92709 Jugendwohlfahrt Kinderheim WienNorm
JWG Wr 1955 §9;Rechtssatz
Wurden an die Pflegeeltern Pflegegelder nach Pauschalsätzen bezahlt, kommt eine Rechnungslegung über die für das Pflegekind im einzelnen aufgewendeten Beträge für Kleidung, Wohnung etc als Voraussetzung für die Geltendmachung des Ersatzanspruches nach § 9 Wr JWG nicht in Betracht
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987110010.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.08.2009