RS Vwgh 1988/4/26 88/07/0047

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Veröffentlicht am 26.04.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1988/10, S 591;

Rechtssatz

Rechtsausführungen zur Frage des Verschuldens des Beschwerdevertreters in einem nicht nur minderen Grad eines Versehens bei der Vorbereitung von Schriftstücken für die Postaufgabe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988070047.X01

Im RIS seit

15.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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