RS Vwgh 1988/4/26 87/07/0062

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Veröffentlicht am 26.04.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

AVG §56;
AVG §59 Abs1;
WRG 1959 §121 Abs1;

Rechtssatz

Die Bezugnahme auf nicht näher spezifizierte "vorgelegte Pläne" im Spruch eines wasserrechtlichen Überprüfungsbescheides entspricht nicht dem gesetzlichen Bestimmtheitsgebot (§§ 59 Abs 1 AVG 1950, 121 Abs 1 WRG 1959).

Schlagworte

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle ErfordernisseMaßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987070062.X02

Im RIS seit

21.03.2006

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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