RS Vwgh 1988/4/26 87/05/0157

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Veröffentlicht am 26.04.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §66 Abs4;
B-VG Art119a Abs5;
VwGG §41 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Für das nachprüfende Verfahren vor der Gemeindeaufsichtsbehörde und vor dem VwGH kann grundsätzlich nur jener Sachverhalt und jene Rechtslage entscheidend sein, die im Zeitpunkt des abschließenden Bescheides auf Gemeindeebene gegeben war.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltMaßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und BeweiseBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage Rechtsquellen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987050157.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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