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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §56;Rechtssatz
Der durch § 121 Abs 1 WRG 1959 angeordnete Feststellungsbescheid soll eine möglichst genaue Beschreibung der ausgeführten Anlage enthalten, weil erfahrungsgemäß viele wasserrechtliche Streitigkeiten nur diesbezüglichen Unklarheiten ihre Entstehung verdanken. (Hinweis Anm. 6 zu § 121 WRG 1959 bei Grabmayr-Rossmann, Das österr. Wasserrecht 2, S 580).
Schlagworte
Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle ErfordernisseMaßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftAnspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987070062.X01Im RIS seit
21.03.2006Zuletzt aktualisiert am
24.01.2013