RS Vwgh 1988/4/26 88/11/0001

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Veröffentlicht am 26.04.1988
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Index

L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §59 Abs1;
SHG Wr 1973 §32;

Rechtssatz

Ist lediglich in der Bescheidbegründung der ratenweise Abzug eines Überbezuges angekündigt, so kann dem diesbezüglichen Satz keine normative Bedeutung beigemessen werden.

Schlagworte

Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftSpruch und Begründung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988110001.X03

Im RIS seit

09.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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