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L92059 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe WienNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ist lediglich in der Bescheidbegründung der ratenweise Abzug eines Überbezuges angekündigt, so kann dem diesbezüglichen Satz keine normative Bedeutung beigemessen werden.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftSpruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988110001.X03Im RIS seit
09.02.2005Zuletzt aktualisiert am
22.09.2016