RS Vwgh 1988/4/27 87/03/0170

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Veröffentlicht am 27.04.1988
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §8;
EisenbahnG 1957 §35;
EisenbahnG 1957 §36;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Eisenbahngesetz enthält keine Bestimmung, die es der Behörde ermöglicht, im Verfahren über die Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung dem Eisenbahnunternehmer (hier: einem Seilbahnunternehmen) Maßnahmen (Auflagen) betreffend die der Schiabfahrt dienenden Grundstücke

vorzuschreiben.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Auflagen und Bedingungen VwRallg6/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030170.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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