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L65000 Jagd WildNorm
AVG §37;Rechtssatz
Für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Fütterungsanlage kann nur auf winterliche Notzeiten abgestellt werden, also auf jene Zeiten, in denen das Schalenwild wegen der Vegetationsruhe in der Natur, als Folge von Naturkatastrophen oder wegen der Witterungsverhältnisse die zur Existenz notwendige natürliche Nahrung längere Zeit nicht vorfindet (vgl Abart - Lang - Obholzer, Tir Jagdrecht 146 f). Bleibt daher in einem Verfahren zur Genehmigung der Errichtung einer Fütterungsanlage offen, in welchem Ausmaß die Fütterungsanlage in solchen Zeiten von dem im Revier stehenden Rotwild angenommen wurde, so liegt ein Verfahrensmangel vor.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Verfahrensmangel Vorschriften über die Jagdbetriebsführung jagdliche Verbote JagdeinrichtungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030199.X02Im RIS seit
20.12.2005