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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37 impl;Rechtssatz
Hat die Partei (der Beschuldigte) im Verwaltungsverfahren nie behauptet, den Schutzweg nicht erkannt zu haben, sondern nur von der Möglichkeit des Nichterkennens auf Grund der Witterung (Schneefall) gesprochen, so reicht dies nicht aus, um eine diesbezügliche Ermittlungspflicht der Behörde zu begründen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des ParteiwillensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1987030058.X03Im RIS seit
14.12.2005