RS Vwgh 1988/4/27 87/03/0058

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Veröffentlicht am 27.04.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §37 impl;
StVO 1960 §24 Abs1 litc;
StVO 1960 §89a Abs2a litg;

Rechtssatz

Hat die Partei (der Beschuldigte) im Verwaltungsverfahren nie behauptet, den Schutzweg nicht erkannt zu haben, sondern nur von der Möglichkeit des Nichterkennens auf Grund der Witterung (Schneefall) gesprochen, so reicht dies nicht aus, um eine diesbezügliche Ermittlungspflicht der Behörde zu begründen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030058.X03

Im RIS seit

14.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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