RS Vwgh 1988/4/27 87/03/0169

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.1988
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
93 Eisenbahn

Norm

AVG §8;
EisenbahnG 1957 §29 Abs2;
EisenbahnG 1957 §38 Abs3;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

In einem Verfahren nach § 29 Abs 2 EisbG über die Einstellung des Verkehrs und die Abtragung einer Seilbahnanlage kommt den Eigentümern von im Bauverbotsbereich (§ 38 Abs 3 des Eisenbahngesetzes) gelegenen Liegenschaften keine Parteistellung zu.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und Eisenbahnrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987030169.X01

Im RIS seit

01.12.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten